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Übersicht: Förderung

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Förderberatung

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Übersicht: Förderung Wohngebäude

Geförderte Energieberatung

Für Dein  individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) / Energieberatung erhälst Du einen Zuschuss von 625€ für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 825€ bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.

KFW-Effizienzhaus

Das Effizienzhaus lockt durch einen attraktiven Tilgungszuschuss wie in der Tabelle dargestellt, sowie unschlagbare Zinskonditionen durch die KFW. Die aktuellen Zinsen können auf der Seite der KFW eingesehen werden. Infos hier.

Systemische Maßnahmen
Sanierung Kredit
Tilgungs­zuschussZuschuss
(nur Kommunen)
EE 1)NH 2)WPB 3)Serielle Sanierung
(nur WG) 4)
EH Denkmal5 %20 %5 %5 %
EH 85 (nur WG)5 %20 %5 %5 %
EH 7010 %25 %5 %5 %10% (nur EE-Klasse)
EH 5515 %30 %5 %5 %10 %15 %
EH 4020 %35 %5 %5 %10 %15 %

Quelle (Stand 11/2024): energiewechsel.de. Kein Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Fördersätze werden addiert. Als Beispiel für ein EH55 mit EE-Bonus heißt das also 15% + 5% =20% Tilgungszuschuss.

Bei 1 Wohneinheit und Investitionssumme 100.000€ -> Der Tilgungszuschuss beträgt 20.000€.

Bei 1 Wohneinheit und Investitionssumme 200.000€ -> Der Tilgungszuschuss beträgt 30.000€ (20% von 150.000€  Höchstgrenze förderfähiger Kosten).

Bei 2 Wohneinheit und Investitionssumme 200.000€ -> Der Tilgungszuschuss beträgt 40.000€ (20% von 200.000€).

 

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bei der Sanierung von Wohngebäuden 120.000 Euro je Wohneinheit in der Grundförderung, und 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erreichen einer EE– oder NH-Klasse.

Einzelmaßnahmen.Gebäudehülle: Dach, Dämmung, Fenster

Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle werden mit 15% der Investitionssumme als Grundförderung gewährt, bis zu einem maximalen Investitionsvolumen von 30.000€ pro Wohneinheit. Dies bedeutet, dass die maximale Fördersumme pro Wohneinheit auf 4.500€ begrenzt ist.

Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) erhöht sich die Grundförderung um zusätzliche 5%, was eine Gesamtförderung von 20% ausmacht. Darüber hinaus wird die maximale Fördersumme auf 60.000€ pro Wohneinheit angehoben, was einer maximalen Förderung von 12.000€ pro Wohneinheit entspricht. Abgesehen von dem Informationsgewinn amortisieren sich bei etwas größeren Vorhaben die Kosten für den ISFP schnell.

EinzelmaßnahmenZuschussiSFP-Bonus
Gebäudehülle15 %5 %
Anlagentechnik15 %5 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15 %5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50 % 
 

Heizungstausch

  • eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Antragstellergruppen; für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich; für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/ einhalten;
  • ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer; danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2029;
  • sowie ein Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
  • Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70%.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt:
    – 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
    – 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    – jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Förderung BEG Einzelmaßnahme, Ablauf:

  1. Wir erstellen die notwendige Technische Projektbeschreibung (TPB).
  2. Du musst dich bei BAFA Portal anmelden und kannst mit der TBP die Förderung beantragen.
    • Nach Beantragung der Förderung kannst du auf eigenes Risiko mit der Maßnahme anfangen. Für Rechtssicherheit musst du bis zum Erhalt deines Zuwendungsbescheides warten.
  3. Du erhälts deinen Zuwendungsbescheid. Deine Förderung ist bewilligt und du kannst mit deiner Maßnahme beginnen.
  4.  Wir kontrollieren und protokollieren den Baufortschritt und stellen somit die korrekte und fachgerechte Durchführung der Maßnamen sicher.
  5. Nach Abschluss der Maßnahme erstellen wir den “Technischen Projektnachweis” (TPN). Diesen, sowie alle förderfähigen Rechnungen lädst du auf das BAFA Portal hoch und bringst deinen Antrag zu Abschluss. Die BAFA prüft und veranlasst nach erfolgreich durchgeführter Prüfung die Auszahlung an Dich.
    Wichtig! Auf deinen Rechnungen müssen immer dein Namen und Objektadresse stehen.

Förderung Heizungstausch

Ab sofort (seit Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023; Übergangsregelung):

  1. An Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden. Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert*in auf Wunsch nach Förderung ansprechen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen.
  3. Vorhaben umsetzen. Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich. Bitte beachten, dass die Vorhabensumsetzung auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  4. Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, vom Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen und Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich beantragen.
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert*in erstellen lassen.
  6. Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten

Bei einem Vorhabenbeginn ab 1. September 2024:

  1. An Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden und auf Wunsch nach Förderung ansprechen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen (möglichst mehrere Angebote vergleichen!). Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.
  3. Im Kundenportal „Meine KfWregistrieren, Zuschuss beantragen und der Erhalt der Zuschusszusage abwarten.
  4. Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen und Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertin/Experten erstellen lassen.
  5. Sich identifizieren, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.